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Die psychische Gefährdungsbeurteilung

  • akseidelt
  • 10. Mai
  • 1 Min. Lesezeit

Immer wieder setzen Unternehmen nur oberflächliche Maßnahmen zur Mitarbeiterzufriedenheit um, während echtes Wohlbefinden tiefer geht. Die psychische Gefährdungsbeurteilung kann ein wichtiges Instrument sein, um dies zu erreichen. Ab dem ersten Mitarbeitenden ist die Durchführung einer psychischen Gefährdungsbeurteilung Pflicht – geregelt im Arbeitsschutzgesetz und in der DGUV Vorschrift 115-401.

 

Die psychische Gefährdungsbeurteilung erfasst psychische Belastungen, um Risiken frühzeitig zu erkennen und gezielt das Arbeitsumfeld zu verbessern.

 

Doch: Gerade einmal die Hälfte der deutschen Unternehmen führt Gefährdungsbeurteilungen durch, und nur knapp ein Viertel der Klein- und Kleinstunternehmen erfüllt diese Pflicht (DGUV Forum 8/2020).

 

Für gesunde Unternehmensstrukturen und um Bußgelder zu vermeiden, ist die Durchführung der GB Psych erforderlich.

 

Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist ein wertvolles Instrument, um zentrale Belastungsfaktoren wie Zeitdruck, Überforderung, Monotonie, unklare Aufgaben, fehlendes Feedback, soziale Konflikte oder mangelnde Entwicklungsperspektiven gezielt anzugehen. Entscheidend ist dabei die konsequente Umsetzung der Maßnahmen – als kontinuierlicher Prozess.

 

Martin Seligman: ‚Psychische Gesundheit ist nicht nur die Abwesenheit von Krankheit, sondern das Vorhandensein von Wohlbefinden.‘


Ann-Katrin Eckert


 
 

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